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Stoltenberg Energie GmbH

Ihr Spezialist für Erdwärme und Wärmepumpen

Große Mühlenstraße 45
24217 Schönberg

Telefon: +49 (0)4344.41 10-0
Telefax: +49 (0)4344.41 10-20

URI: http://www.stoltenberg-energie.de

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Staatliche Förderung von Solarstrom

Das wichtigste überregionale Förderprogramm in Deutschland ist ohne Frage das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG), das seit dem April 2000 die Einspeisung und Vergütung solar erzeugten Stroms regelt.

Natürlich kennen wir uns mit diesem Einspeisegesetz sowie den bundesweiten Förderungen und allen eventuell zusätzlich vorhandenen regionalen Programmen bestens aus. Wir beraten Sie gerne und erledigen die notwendigen Formalitäten, damit die Fördermöglichkeiten optimal genutzt werden. Bei der Finanzierung können Sie auch von unserer Kooperation mit einer renommierten Bank profitieren, die Ihnen einen günstigen und unbürokratischen Weg zum eigenen Solardach eröffnet.

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Anlagen, die mit erneuerbaren Energien Strom erzeugen, an ihr Netz anzuschließen, den Strom abzunehmen und mit bestimmten Sätzen zu vergüten. Betreiber von Solarstromanlagen erhalten eine Vergütung in folgender Höhe:

  • Für Freilandanlagen, die 2007 in Betrieb genommen werden: 37,96 Cent/kWh über 20 Jahre.
  • Bei Dachanlagen bis 30 kW Leistung 49,21 Cent/kwh für Solarstrom aus den ersten 30 kW installierter Leistung.
  • 46,82 Cent/kwh für Strom aus der installierten Leistung zwischen 30 kW und 100 kW sowie
  • 46,30 Cent/kwh für die Einspeisung aus dem Anlagenteil darüber.
  • Bei Fassadenanlagen kommen weitere 5 Cent dazu (entspricht 54,21 bzw. 51,82 oder 51,30 Cent/kWh).

KfW-Programm "Solarstrom Erzeugen"

Dieses Programm bietet zinsgünstige Darlehen für die Installation von Solarstromanlagen bis zu einem Volumen von 50.000 EUR. Die Kredite werden von der KfW zur Verfügung gestellt und von den Hausbanken ausgegeben.

Das Programm kann ausschließlich für den Erwerb oder die Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Private, gemeinnützige oder gewerbliche Antragsteller, Freiberufler, Landwirte etc. können Anträge stellen.

KfW-Umwelt-Programm

Dieses Programm bietet Investitionskredite für Umweltschutzmaßnahmen. Die Kredite werden von der KfW zur Verfügung gestellt und von den Hausbanken ausgegeben.

Das Programm kann ausschließlich von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, mit öffentlicher/kirchlicher/karitativer Beteiligung, freiberuflich Tätigen etc. genutzt werden.

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

ERP-Darlehen gelten für Umweltschutzmaßnahmen und werden von der KfW zur Verfügung gestellt und von den Hausbanken ausgegeben.

Das Programm kann ausschließlich von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleiner und mittlerer Größe, freiberuflich Tätigen (ausgenommen sind Heilberufe) etc. genutzt werden .

Die jeweils aktuellen Konditionen der KfW-Programme finden Sie auf den Webseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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Günter Grass nutzt Erdwärme von Stoltenberg Energie


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