Förderprogramme für Privatpersonen
Übersicht
>> Energieberatung der Verbraucherzentralen
>> KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
>> Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien
>> Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
>> Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
>> Sonderkreditprogramm ländliche Entwicklung
>> Förderung von Mini-KWK-Anlagen
>> Neueste Beiträge und Fragen zum Thema
Vor-Ort-Beratung
Gefördert wird die Vor-Ort-Beratung, die sich auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und durch einen Ingenieur oder Architekten durchgeführt wird. Die Beratung erfolgt durch die Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes. Der maximale Zuschuss beträgt 175 Euro für Ein-/Zweifamilienhaus und 250 Euro für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.
Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Tel.: 06196 908-400 oder www.bafa.de
Energieberatung der Verbraucherzentralen
Gefördert werden grundsätzlich folgende Maßnahmen:
- Baulicher Wärmeschutz (Konstruktion, Dämmstoffe, Wärmebrücken, Luftdichtheit)
- Haustechnik (Wärmeerzeuger, Regelung, Wärmeverteilung, Lüftungsanlagen)
- Regenerative Energien (Biomasse, Thermische Solaranlagen, Photovoltaik)
- Nutzerverhalten (richtiges Heizen und Lüften)
- Strom sparen (energiesparende Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Stand-by-Verluste)
- Fördermöglichkeiten
- Umsetzung von Maßnahmen in Eigenleistung
Die Terminvergabe erfolgt über die Verbraucherzentralen der Bundesländer. Für die Beratung wird ein Entgelt in Höhe von 5 Euro erhoben. Eine erweiterte Beratung zu einer einzelnen Maßnahme vor Ort ist jedoch auch möglich. Hierbei werden spezielle Detailprobleme untersucht oder die Umsetzung von Einzelmaßnahmen besprochen. Der Eigenanteil für die Beratungskosten liegt bei 45 Euro. Der Zuschuss beträgt 188 Euro.
Weitere Informationen: Zuständige Verbraucherzentrale - Tel.: 0900 13 637-443 oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Ökologisch Bauen
Grundsätzlich werden durch das Programm Ökologisch Bauen Maßnahmen an Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gefördert, die die Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 60, 40 und Passivhäusern vorsehen. Zudem wird der Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme finanziert.
Für alle Maßnahmen gilt, dass die Anforderungen der EnEV einzuhalten sind. Aktuell werden KfW-Energiesparhäuser 40 und 60 sowie Passivhäuser mit 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000 Euro je Wohneinheit (WE) gefördert. Der Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme wird mit 100 % der Investitionskosten, max. 50.000 Euro je WE gefördert. Die Zinskonditionen unterliegen dem Kapitalmarkt und können aktuell unter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werden.
Weitere Informationen: KfW-Förderbank - Tel.: 01801 33 55 77 oder www.kfw-foerderbank.de
KfW-Wohneigentumsprogramm
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei können sowohl die Kosten des Baugrundstücks und Baukosten einschließlich Baunebenkosten sowie Kosten der Außenanlage beim Bau als auch der Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallenden Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten berücksichtigt werden. Zudem wird außerdem der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften mit einem Darlehen gefördert.
Weitere Informationen: KfW-Förderbank - Tel.: 01801 33 55 77 oder www.kfw-foerderbank.de
Wohnraum Modernisieren
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, die die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten.
Zu den Standard-Maßnahmen zählen die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, die Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten wie z.B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen und Maßnahmen zum Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr benötigten Mietwohngebäuden in den neuen Ländern und Berlin (Ost) im Rahmen des Stadtumbaus, einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung von Wohnungen und für die Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung.
Von den Öko-Plus-Maßnahmen werden der Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle sowie die Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme erfasst.
Weitere Informationen: KfW-Förderbank - Tel.: 01801 33 55 77 oder www.kfw-foerderbank.de
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes in Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt worden sind durch einen Kredit oder einen dem geldwerten Vorteile des Kredits entsprechenden Zuschuss. Dabei werden Maßnahmenpakete gefördert, die aus unterschiedlichen Kombinationen von Dämmungsmaßnahmen und einer Heizungssanierung bestehen.
Weitere Informationen: KfW-Förderbank - Tel.: 01801 33 55 77 oder www.kfw-foerderbank.de
Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien
Privatpersonen, freiberuflich Tätigen, kleinen und mittleren privaten gewerblichen Unternehmen sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind sowie gemeinnützige Investoren eröffnet das Bafa die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Basisförderung und unterschiedlicher Boni, die für die Kombination, besonders effiziente oder besonders innovative erneuerbare Energieerzeugungsanlagen gewährt werden. Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
- Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Thermische Solaranlagen über 40 m2 Kollektorfläche für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Innovationsförderung thermische Solaranlagen für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude
- Wärmepumpen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung
- Pelletheizungen
- Holzhackschnitzelheizung
Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - Tel.: 06196 908-625 oder www.bafa.de
Solarstrom erzeugen
Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb einer Photovoltaik-Anlage sowie der Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten beantragen, max. 50.000 Euro.
Weitere Informationen: KfW-Förderbank - Tel.: 01801 33 55 77 oder www.kfw-foerderbank.de
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) regelt den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Geltungsbereich des Gesetzes) an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität, die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber und den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms. Die Vergütungssätze gelten für Photovoltaik-, Wasserkraft, Deponie-, Gruben- und Klärgas-, Biomasse-, Geothermie- und Windkraft-Anlagen.
Weitere Informationen: Zuständiges Energieversorgungsunternehmen oder der Netzbetreiber - www.erneuerbare-energien.de
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Zuschlagsberechtigt sind alte Bestandsanlagen, die wieder in Dauerbetrieb genommen wurden und alte Bestandsanlagen, die modernisiert oder durch eine neue Anlage ersetzt wurden. Eine Modernisierung liegt vor, wenn wesentliche die Effizienz bestimmende Anlageteile erneuert worden sind und die Kosten der Erneuerung mind. 50 % der Kosten für die Neuerrichtung der gesamten Anlage betragen. Darüber hinaus besteht für Neuanlagen ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages für eingespeisten KWKStrom bei kleinen KWK-Anlagen (bis zu 2 MWel), soweit sie nicht eine bereits bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen und bei Brennstoffzellen-Anlagen. Für den eingespeisten Strom aus neu zugebauten Brennstoffzellen-Anlagen und Klein-BHKW bis zu einer Leistung von 50 kWel wird ein gegenüber den Bestandsanlagen deutlich erhöhter Zuschlag gezahlt, der über zehn Jahre ab Inbetriebnahme auf diesem Niveau verbleibt. Die Klein-BHKW müssen bis Ende 2008 in Betrieb genommen werden, damit der erhöhte Zuschlag gezahlt werden kann. Alle KWK-Anlagen im Bestand erhalten geringere Zuschläge, die befristet und degressiv ausgestaltet sind.
Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - Tel.: 06196 908-437 oder www.bafa.de
Sonderkreditprogramm ländliche Entwicklung
Gefördert werden Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit in ländlichen Regionen zur Stärkung der Agrar- und Ernährungswirtschaft beitragen, Maßnahmen zur Verbesserung des Freizeit-, Bildungs- und Kulturangebots in ländlichen Gemeinden, typische Aspekte der Dorferneuerung, Erwerb, Erhaltung, Erweiterung oder Umnutzung landwirtschaftlich oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz zu Wohn- oder Gewerbezwecken. Dazu zählt auch die Installation von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich oder ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, die von Nicht-Landwirten vorgenommen werden, Investitionen im Zusammenhang mit der Kombination von landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Zu- und Nebenerwerben. Dazu zählen auch Investitionen zur Diversifizierung gemäß den Grundsätzen der einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (GAK-Rahmenplan 2007-2010 Teil B) und Landkauf von Privatpersonen zwecks Verpachtung an verbundene landwirtschaftliche Unternehmen.
Weitere Informationen: Landwirtschaftliche Rentenbank - Tel.: 069 21 07-700 oder www.rentenbank.de
Förderung von Mini-KWK-Anlagen
Gefördert wird die Neuerrichtung von Mini-KWK–Anlagen (inklusive der notwendigen Anlagenperipherie) im Leistungsbereich bis einschließlich 50 KWel. Neben dem entsprechenden Leistungsbereich müssen neue Mini-KWK-Anlagen für den Erhalt der Basis-Förderung spezielle Voraussetzungen erfüllen. Weil kleinere Anlagen pro kWel vergleichsweise teuer sind, sind die Fördersätze dort am höchsten – mit steigender Anlagengröße sinkt der Förderbetrag pro kWel entsprechend. KWK-Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen erhalten einen Bonus. Der Förderbetrag berechnet sich aus einem Leistungs-Anteil (Summe aus Basis- und Bonusförderung) und einem Faktor für Vollbenutzungsstunden (Vbh-Faktor).
Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - Tel.: 06196 908 336 oder www.bafa.de, www.mini-kwk.de, www.bmu.de/klimaschutzinitiative
Hier finden Sie weitere Informationen zu Erdwärme wird gefördert
Neueste Beiträge und Fragen zum Thema
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Guten Tag, meine Frage zu den Fördermöglichkeiten: Besteht die Möglichkeit neben einem KfW-Darlehen "Energieeffizient Sanieren" eine Zuschussförderung über das BAFA für den Einbau einer Wärmepumpe zu bekommen? Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
Die KfW-Finanzierung und das Bafa-Zuschussprogramm sind jeweils unabhängig voneinander zu betrachten. Eine Wärmepumpe im Allgemeinen oder auch eine Erdwärmeheizung im Speziellen kann grundsätzlich über die KfW finanziert werden. Um einen Bafa-Zuschuss zu bekommen, muss die Wärmepumpenheizung eine gewisse Effizienz aufweisen. Bei den von uns geplanten Anlagen wurde bisher immer der Bafa-Zuschuss ausgezahlt. Wir übernehmen hier auch die Antragstellung und den rechnerischen Nachweis der Effizienz.
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