Förderung und Finanzierung von Erdwärmeheizungen
Übersicht
>> Investitionszuschüsse von dem BAFA
>> Finanzierung durch die KfW-Förderbank
>> Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wurde ab 2009 verdoppelt
>> Neueste Beiträge und Fragen zum Thema
Investitionszuschüsse von dem BAFA
Wärmepumpen als energieeffiziente Heizung werden vom Bafa bezuschusst. Dies gilt sowohl für Erdwärmeheizungen im Neubau und Altbau als auch für Luftwärmepumpen und andere Formen der Wärmepumpennutzung. Grundsätzlich muss allerdings nachgewiesen werden, dass Planung, Ausführung und Auswahl der Wärmepumpe eine effiziente Wärmepumpenheizung ergeben. Wird dieses nachgewiesen, so dürfen sich Häuslebauer eines Einfamilienhauses über einen maximalen Zuschuss von 1200€ (Sole-Wasser-Wärmepumpe) und Eigentümer eines Einfamilienhauses über einen Zuschuss von bis zu 2400€ für die Installation einer Erdwärmeheizung freuen. Da die Förderung an die Effizienz der Anlage geknüpft ist, sollten ausschließlich auf die Errichtung von Wärmepumpenheizungen spezialisierte Unternehmen die Planung und Ausführung übernehmen, da bei Nichteinhalten der Förderbedingungen Zuschüsse verwehrt werden können.
Wir übernehmen für Sie selbstverständlich kostenlos alle mit dem Förderungsantrag zusammenhängende Formalitäten!
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Förderungsbedingungen und Zuschüsse. Für eine weitergehende Beratung stehen wir Ihnen natürlich jederzeit persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit
a) Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650
b) Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen
c) Ab dem 22.2.2010 ist der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche durch Vorlage einer Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25. November 2003 (für Wohngebäude) bzw. des Energiebedarfsausweises (für Nichtwohngebäude) zu erbringen. Abweichend hiervon wird auch eine Nutzflächenberechnung nach DIN 277 zugelassen.
d) Die Förderung für Wärmepumpen wird zukünftig nur durch Vorlage eines Prüfzertifikats eines unabhängigen Prüfinstituts gewährt. Auf die Vorgabe eines Coefficient of Performance-Mindestwertes wurde nun jedoch verzichtet. Der Nachweis eines EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels gilt als gleichwertiger Nachweis. Diese neue Regelung gilt für Anträge, die ab 1.7.2010 beim BAFA eingehen.
Umfang der Investitionszuschüsse
Erdwärmeheizungen im Neubau werden mit 10€ je Quadratmeter bezuschusst. Die Förderung beträgt bei z.B. Einfamilienhäusern mit mehr als 120m2 höchstens 1200€. Bei Wohngebäuden mit mehreren Parteien gelten andere Bestimmungen.
Für Luft/Wasserwärmepumpen im Neubau beträgt die Förderung 5€ je Quadratmeter Wohnfläche und bei einer maximal anrechenbaren Fläche von 120m2 somit höchstens 750€.
Im Gebäudebestand beträgt die Förderung mit Ausnahme von Luft / Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 20€ je Quadratmeter Wohnfläche. Die Förderung beträgt bei ebenfalls maximal 120m2 anrechenbarer Wohnfläche somit höchstens 2400€.
Für Luft/Wasserwärmepumpen im Gebäudebestand beträgt die Förderung 10€ je Quadratmeter Wohnfläche. Die Förderung z.B. im Einfamilienhaus mit mehr als 120m2 höchstens 1.200€.
Viele weitere Details der Förderung von Erdwärmeheizungen und Wärmepumpen durch das BAFA haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst. Im übrigen ist bei der Beantragung der Investitionszuschüsse Eile geboten, da die Fördermittel wie uns leider die Vergangenheit lehrte schnell vergriffen sind. Einen aktuellen Stand über die bereits ausgeschütteten Zuschüsse erfahren Sie unter der Förderampel des BAFA.
Finanzierung durch die KfW-Förderbank
Energieeffizient Sanieren (vormals Wohnraum Modernisieren und CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm wurden besonders energiesparende Maßnahmenpakete gefördert, die zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um mindestens 40 kg pro m² und Jahr beitragen.Im Programm Wohnraum Modernisieren wurden bisher alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert. Die Zinssätze richteten sich nach energetischen Öko-Plus-Maßnahmen (z.B. Heizungs-, Fensteraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle) und sog. Standard-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau, Baderneuerung). Die Öko-Plus-Maßnahmen werden nun im Programm Energieeffizient Sanieren berücksichtigt.
Wichtigste Änderungen:
- Neben der Sanierung ist auch der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung) förderfähig
- Umstellung der Förderung unter Beibehaltung der technischen Mindestanforderungen von Kategorie A (Neubau-Niveau) auf "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" und Kategorie B (Maßnahmenpakete) auf "Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen"
- Förderhöchstbetrag für "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" auf 75.000 Euro pro Wohneinheit angehoben
- einheitliches Baujahr für förderungsfähige Gebäude: Vor dem 01.01.1995 wurde für das zu sanierende Gebäude der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
- Sachverständige nur noch bei "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" notwendig
Energieeffizient Bauen (vormals Ökologisch Bauen)
In diesem Programm wird die Errichtung eines besonders energiesparenden Gebäudes (KfW-Effizienzhaus) mit langfristig, zinsverbilligten Darlehen mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren gefördert.
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007):
- Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
- Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
- Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh max. 15 kWh pro m2 Wohnfläche
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):
- Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Tränsmissionswärmeverlust HT´max. 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
- Jahres-Primärenergiebedarf max. 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
Wird eine Erdwärmeheizung installiert, so lassen sich diese Vorgaben mit geringem technischen und finanziellem Aufwand erreichen!
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wurde ab 2009 verdoppelt
Für die steuerliche Geltendmachung von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen - also zum Beispiel, wenn Sie Ihre Heizung durch eine moderne Erdwärmeheizung ersetzen - bleibt es zwar bei einem Anteil von 20%, die Höchstgrenze wurde jedoch verdoppelt: 1.200 Euro werden dann direkt von der Steuer abgezogen. Das entspricht Handwerkerrechnungen in Höhe von 6.000 Euro.
Dieser Betrag bezieht sich auf die erbrachte Dienstleitung. Für das Material, das die Handwerker brauchen, gibt es keine Abschreibemöglichkeit. Der Posten Lohnkosten muss zudem in der Rechnung extra ausgewiesen sein, damit das Finanzamt die Rechnung anerkennt. Eine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung wird steuerlich nicht begünstigt. Die Rechnung muss also einmal in Materialkosten und dann in die Arbeitsleistung aufgeschlüsselt sein. Die Arbeitskosten plus Mehrwertsteuer müssen dann nur noch in der Steuererklärung ohne irgendwas beizufügen angegeben werden. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen aber Belege beigebracht werden können.
Unsere Finanzierungslösung
Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand: Beratung, Heizsystem, jede Menge Zubehör und umfassende Serviceleistungen. Selbst die Finanzierung ist mit uns ein Leichtes. Denn zusammen mit der BHW Bank AG (ein Unternehmen der Postbank AG) haben wir eine extrem günstige Finanzierungslösung für Sie: ein eff. Jahreszins von 0% Zinsen, bei einer Anzahlung von 30% und einer Laufzeit von 30 Monaten.
Download: Merkblatt zum Energiesparkredit [89 KB]
Hier finden Sie weitere Informationen zu Erdwärme - Förderung
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